Alles aus einer Hand.

ÜBERZEUGEND SAUBERE LÖSUNGEN.

Reparaturablauf

  • Reparatur vor Ort nötig?
  • Sie benötigen eine fachgerechte Reparatur Ihrer Maschine?
  • Bitte füllen Sie den Reparaturauftrag aus und senden uns das Formular bitte zu.
  • Mit diesem Formular kann der Reparaturauftrag am schnellsten bearbeitet werden.
  • Alternativ können Sie uns auch telefonisch, per Fax oder per E- Mail kontaktieren.
  • Unsere Serviceleitung vereinbart dann, mit Ihnen zusammen, einen Reparaturtermin.
06264 / 7564
wahl.reinigungssysteme@t-online.de

  • Ein Techniker kommt bei Ihnen vorbei und repariert fachgerecht das defekte Gerät.
  • Die Techniker sind fachgerecht ausgebildet und sind grundsätzlich Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten. Regelmäßige Schulungsteilnahmen gewährleisten aktuelles Fachwissen.
  • Sobald der Techniker das Gerät repariert hat, wird Ihnen sofort ein Servicebericht übergeben. Aus diesem Bericht können Sie entnehmen welche Ersatzteile verarbeitet wurden und was an Ihrer Maschine repariert wurde.
  • Wurde die Reparatur abgewickelt, erhalten Sie per Post die Reparaturrechnung und die evtl. benötigten Prüfberichte. Barzahlungen entfallen somit.

Reparaturablauf

Um Auf ihre Bedürfnisse und Anforderungen individuell und professionell eingehen zu können, benötigen wir einige wichtige Informationen um den Kundendienst für Sie noch entspannter zu gestalten.

 

Bitte füllen Sie hierzu das Reparaturauftragsformular direkt auf der Website  aus oder downloaden sie sich die PDF Version und schicken Sie diese ausgefüllt per Fax oder Mail an uns zurück.

Das Reparaturformular stellt ein Dokument dar, wir bitten Sie daher dringlichst, das Reparaturformular komplett und wahrheitsgemäß auszufüllen.

Bei nicht wahrheitsgemäß bzw. nicht komplett ausgefülltem Formular, erkennen wir Ihren Auftrag nicht an.

Mit Ihrer Hilfe-   können Reparaturaufträge  schneller und effektiver  bearbeitet werden.


Mit Ihrer Mithilfe-   sparen Sie unserem, aber vor allem Ihrem Betrieb viel Zeit und unnötige Kosten.


Wir können unseren Service- Einsatz nun schneller und professioneller vorbereiten:

O   Wir kennen jetzt den genauen Defekt der Reinigungsmaschine

O   Können unser Servicefahrzeug mit den benötigten Ersatzteilen und Werkzeugen ausrüsten

O   Wissen den Ansprechpartner, sowie den genauen Standort der Reinigungsmaschine

O   Kennen Ihre  Öffnungszeiten 

O    Können viel schneller die Service- Arbeiten ausführen

  • Bitte genaue Fehlerbeschreibung angeben
  • Der Auftragnehmer wird beauftragt, das genannte Gerät in der gekennzeichneten Weise instand zusetzen. Es gelten ausschließlich die Geschäfts- u. Reparaturbedingungen des Auftragnehmers. Bei allen Reparaturen führen wir kostenpflichtig die Prüfung nach DGUV V3, DIN VDE 0701/0702 durch.
  • *1 Funktionsgarantie nur auf den Umfang der Reparatur
    *2 Wird nach Aufwand berechnet, sofern kein Auftrag erteilt wird.
    *3 Bei Consumergeräten wird kein Kostenvoranschlag erstellt!
    *4 Nur mit Kaufbeleg!

  • Die allgemeinen Geschäfts- und Reparaturbedingungen liegen zugrunde.
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

 

 

Den Reparatur-, Wartungs- und Inspektions- Arbeiten der zu reparierenden Geräten oder Teile davon, liegen ausschließlich diese Reparaturbedingungen zugrunde. Mit dem Zustandekommen des Auftrages treten sie in Kraft. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil der Reparaturbedingungen.

 

  1. Kostenvoranschläge

Zur Erstellung eines Kostenvoranschlages muss das Gerät getestet oder/ und demontiert werden. Wird die Reparatur nach Kenntnis der Reparaturkosten nicht in Auftrag gegeben, so ist der Kostenvoranschlag nach Aufwand zu berechnen. Voranschläge sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich erteilt wurden. Trotz sorgfältiger Prüfung kann sich bei der Reparatur zeigen, dass weitere Teile ausgetauscht werden müssen oder mehr Reparaturaufwand nötig ist. Für solche nicht voraussehbaren Fälle sind  Überschreitungen der Kostenvoranschläge ohne erneute Rückfrage bis 20 % (Nettobetrag ohne MwSt.) zulässig.

 

  1. Reparatur

Unsere Reparaturen und Wartungen werden nach Richtlinien der Gesetzgebung und des Herstellers der Geräte ausgeführt. Nach erfolgter Reparatur führen wir kostenpflichtig die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung gemäß DIN EN 50699 (VDE 0702) durch. Ausgetauschte Teile, sowie Öle werden vom Auftragnehmer fachgerecht  entsorgt, sofern auf dem Reparaturauftrag nichts anderes vermerkt ist. Die Reparatur wird durch die Fa. Wahl oder durch andere autorisierte Fachfirmen, unserer Wahl ausgeführt.

 

  1. Lieferung/Lieferzeit/Annahme

Die im Reparaturauftrag genannte Lieferfrist soll nach Möglichkeit eingehalten werden. Die Reparaturzeit verlängert sich jedoch angemessen, wenn der Reparaturumfang verändert wird. Ebenso verlängert sich die Reparaturzeit, wenn  Umstände eintreten, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Bei größeren Verzögerungen ist der Auftraggeber zu verständigen. Die gegebenenfalls vereinbarte Abholung oder Anlieferung geschieht auf Gefahr des Auftraggebers. Nach erfolgter Übergabe, ggf. einem Probelauf und der widerspruchslosen Annahme des Gerätes, gilt das bearbeitete Gerät als angenommen.

 

  1. Zahlung/ Pfandrecht

Die Reparatur-, Wartungs- und Inspektionskosten sind sofort ohne Skonto-Abzug rein Netto zahlbar. Im Übrigen gelten die Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt. Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung steht dem Auftragnehmer ein Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht an dem reparierten oder gewarteten Gegenstand zu.

 

  1. Gewährleistung/Garantie

Durch die Annahme sind Gewährleistungen für offene Mängel ausgeschlossen. Nicht erkennbare Mängel aus Reparaturarbeit müssen innerhalb 8 Tagen nach Abnahme schriftlich gemeldet und genau bezeichnet werden. Für versteckte, nicht erkennbare Defekte übernehmen wir keine Haftung. Weitergehende Gewährleistungen sind ausgeschlossen. Garantie- Bestimmungen unserer Lieferanten müssen grundsätzlich eingehalten und akzeptiert werden.

Werden Teile ausgetauscht und gegen neue Teile ersetzt, so besteht auf diese neuen Teile eine 12- monatige Garantie. Ausgenommen von der Garantie ist Verschleiß, Verbrauch oder nicht zweckentsprechende Verwendung des Gerätes. Besteht für das gesamte Gerät eine Werksgarantie, so ist der Garantieanspruch zu belegen. Es gelten dann die Garantie- Bestimmungen des Herstellers. Ohne Kaufbeleg kann der Auftrag nur gegen Berechnung ausgeführt werden.

Bei Garantie- Arbeiten beschränkt sich der Anspruch des Auftraggebers auf die Verpflichtung, den Mangel in den Räumen des Auftragnehmers zu beheben. Der Anspruch erlischt, wenn die betroffenen Teile von anderer Seite verändert, repariert oder instandgesetzt werden.

Garantieansprüche kann der Auftragnehmer nach seiner Wahl durch Instandsetzung, Teiletausch oder Austausch des gesamten Gerätes befriedigen.

 

  1. Gebühren

Wird nach Beendigung der Reparatur und Benachrichtigung des Auftraggebers das fertige Gerät nicht innerhalb von 14 Werktagen abgeholt, berechnen wir eine Einlagerungsgebühr von Euro 1,50.- zuzügl.  Umsatzsteuer pro Tag.

 

  1. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers vereinbart.

Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein oder ungültig werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen davon nicht berührt.

Stand 01.01.2024

WIR sind dabei