Allemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

1.Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers/Auftragsgebers(künftig Besteller = Auftraggeber) erkennen wir nicht an ,es sei denn, wir stimmen  schriftlich zu. Unsere Geschäfts-bedingungen gelten auch dann , wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung oder Leistung an den Besteller vorbehaltslos durchführen. Unsere Geschäfts- u. Amtssprache ist Deutsch. Sprach- u. Schriftverkehr in anderen Sprachen sind nicht zulässig.

Soweit der Besteller Kaufmann ist, gelten diese Geschäftsbedingungen auch für künftige Geschäfte (Kauf-, Werk- oder Werkslieferungsverträge oder ein anderes Vertrags-Verhältnis) mit dem Besteller.

§2 Angebot – Angebotsunterlagen

1.Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

2. a)Der Besteller ist an seine Bestellung bei einem Auftragswert bis zu € 12.500,00 zuzüglich Mehrwertsteuer einen Monat gebunden. Der Besteller verzichtet auf den Zugang unserer Annahme-erklärung.Die Bestellung ist durch uns angenommen, wenn wir nicht innerhalb Monatsfrist gerechnet vom Zugang der Bestellung widersprechen.

b)Übersteigt der Auftragswert € 12.500,00 ohne Mehrwertsteuer, ist der Besteller an sein Angebot 2 Monate gebunden. Der Vertrag kommt in diesem Falle durch unsere schriftliche Annahme zustande.

§ 3 Preis

1.Ergibt sich aus der Auftragsbestätigung nicht anderes, gelten unsere Preise „ ab Werk“ ohne Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt. Abzüge oder Vergütung für Entsorgung von Verpackung werden nicht anerkannt, es sei denn, es liegt eine schriftliche anderslautende Vereinbarung vor. Eventuell entstehende Entsorgungskosten trägt der Besteller.

2. a)Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerung insbesondere aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreis Steigerungen zu erhöhen.

b)ist der Besteller Kaufmann, kann eine Preisanpassung gem. § 3Ziffer 2a) auch dann erfolgen, wenn zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung mehr als 4 Monate vergangen sind, auch wenn keine oder  eine kürzere Lieferzeit unverbindlich vereinbart wurde (§4Ziffer2).

c)Wir werden dem Besteller die Kostensteigerung auf Verlangen nachweisen.

d)Soweit der Kunde nicht Kaufmann ist, steht diesem ein Rücktrittsrecht zu, wenn die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises beträgt.

3.Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen, soweit der Besteller Kaufmann ist. Sie wird in diesem Falle in gesetzlicher Höhe und am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Soweit der Besteller nicht Kaufmann ist, verstehen sich unsere Preise inkl. Der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen.

5.Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto( ohne Abzug) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,25% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringer Schaden entstanden ist. Weist uns der Auftragsgeber einen anderen Rechnungsempfänger zu, und kommt dieser in Zahlungsverzug, verpflichtet sich der Auftragsgeber zur sofortigen Begleichung der ausstehenden Beträge (inkl. Bearbeitungsgebühren und Verzugszinsen).


6.Aufrechnungen stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Nichtkaufmann nur dann befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Bei Kaufleuten ist die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ausgeschlossen.

§ 4 Lieferzeit

1.Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen

Fragen voraus

2.Die Lieferzeit ist ungefähr, es sei denn, sie wird ausdrücklich schriftlich als „fix“ bezeichnet.

3. a)Nicht kaufmännischer Verkehr. Geraten wir in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle von Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 50% des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche setzen voraus, dass die Ursache des Verzuges auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

b)für den kaufmännischen Verkehr. Setzt uns der Besteller , nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, im übrigen ist die Schadensersatzhaftung auf 50% der Nettorechnungssumme begrenzt.

4.Die Haftungsbegrenzungen gemäß Abs.2 und 3a) und b) gelten nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde.

5.Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung und eventueller Ansprüche wegen Verzug oder Nichterfüllung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.

§5 Gefahrenübergang-Lieferung-Schadensersatz wegen Nichterfüllung

1.Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Falle geht auch die Gefahr eines zufälligem Untergangs oder  einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf dem Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

2.Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist „Lieferung ab Werk“ ohne Transport und Verpackung vereinbart.

3.Auf schriftliche Anforderung des Bestellers, werden wir für die Lieferung eine Transportversicherung abschließen, die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.

§6 Gewährleistung

1.Soweit der Besteller Kaufmann ist, setzen Gewährleistungsanspruch voraus, dass der Besteller seinen nach §377,378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachzukommen ist.

2.Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung sind wir  verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung  erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-,Wege-Arbeits-und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach eigenem anderen Ort als Erfüllungsort verbracht wurde.

3.Sind wir zur Mangelbeseitigung / Ersatzlieferung  nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung / Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

4.Die Gewährleistungspflicht beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden. Soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht wurde.

§ 7 Haftung

1.Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitgehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden); insbesondere haften wir nicht für entgangen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.

2.Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn eine das Folgenschadensrisiko erfassende Eigenschaftenzusicherung gem. §§ 463, 480 Abs. 2 BGB vorlag und der eintretende Schaden auf ihrem Fehlen beruhte.

3.Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen und unsere Haftung in Frage kommt, ist eine Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ist der Besteller Kaufmann, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflichtversicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Besteller auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren.

4.Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 7 Abs. 1 bis 3 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, also auch für alle Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsschluss, Verletzung von Nebenpflichten, insbesondere für Ansprüche aus Produzentenhaften gem. § 823 BGB – ausgeschlossen.

5.Die Regelung gem. Abs. 4 gilt nicht für Ansprüche gem. §§ 1,4 Produkthaftungsgesetz. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.

6.Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unsere Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

7.Soweit der Besteller Kaufmann ist, richtet sich die Verjährung der Ansprüche zwischen Lieferanten und Besteller nach § 6 Abs. 4 soweit nicht Ansprüche aus der Produzentenhaftung gem. § 823 ff. BGB geltend gemacht werden.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

1.Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei Vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen. Ist der Besteller Kaufmann, liegt in der Rücknahme der Kaufsache durch uns kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung des Liefergegenstands durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Bestellers abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen. Ist der Besteller Kaufmann, bleibt uns das Eigentum an dem Liefergegenstand auch bis zum Eigentum an dem Liefergegenstand auch bis zum Eingang aller bereits im Zeitpunkt dieses Vertragsabschlusses entstandenen Forderungen einschließlich aller Forderungen aus Anschlussaufträgen, Nachbestellungen und Ersatzteilbestellungen vorbehalten, bei bestehende Kontokorrentverhältnis (Geschäftsverbindung) bezieht sich der Eigentumsvorbehalt auf den anerkannten Saldo. Soweit wir mit dem Besteller Bezahlung der Kaufpreisschuld aufgrund des Scheck-Wechsel-Verfahrens vereinbaren, erstreckt sich der Vorbehalt auch auf die Einlösung des von uns akzeptierten Wechsels durch den Besteller und erlischt nicht durch Gutschrift des erhaltenen Schecks bei uns.

2.Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muß der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

3.Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter haftet der Besteller für die uns entstandenen Kosten einschließlich der Kosten für den Rücktransport bzw. sonstiger Ruckführungskosten. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

4.Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt seine Forderung in Höhe des Faktura-Endbetrags (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwächst, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung für uns bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahren über das Vermögen des Bestellers gestellt wurde oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller die abgetretene Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen ausgehändigt und den Schludern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Falls zwischen Besteller und Abnehmer ein Kontokorrentsverhältnis nach § 355 HGB besteht, ist die uns vom Besteller im Voraus abgetretene Forderung auch auf den anerkannten Saldo sowie im Fall des Konkurses des Abnehmers auf den dann vorhandenen “kausalen” Saldo bezogen.

5.Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche, wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

6.Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das nach Ziffer 5 und 6 entstandene Allein.- oder Miteigentum für uns.

7.Der Besteller tritt uns auch die Forderung zur Sicherheit  unserer Forderung gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

8.Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als Wert unserer Sicherheiten, die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der Freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 9 Montage und Reparatur

1.Anfallende Montagekosten einschließlich der Kosten für Hin und Rückfahrt unserer Mitarbeiter sowie für die Beförderung des Gerätes und Werkzeuges sind vom Besteller zu tragen.

2.Die Arbeitszeit einschließlich Weg-und Wartezeiten sind vom Besteller zu vergüten.

3.Der Besteller trägt auch die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und sonstigen notwendigen Auslagen.

4.Soweit bei der Montage technische oder sonstige Fragen abzuklären sind, ist der Besteller verpflichtet, eine qualifizierte Person zu nennen, die während der Montagezeit abrufbar zur Verfügung steht.

5.Kostenerhöhung infolge von Wartezeiten, notwendigen Überstunden oder sonstigen Erschwernissen sind gem. §9 Ziffer 1 bis 3 vom Besteller zu vergüten, soweit ihre Ursache nicht von uns zu vertreten ist.

6.Der Besteller hat die vor Ort zur Montage erforderlichen Gerätschaften und Helfer bereit zu stellen.

7.Der Besteller ist verpflichtet, vor dem vereinbarten Montagetermin sämtliche erforderliche Vorarbeiten und Vorleistungen für eine ordnungsgemäße Montage wie z.B. Maurerarbeiten, Verlegen von Versorgungsleitungen, Überprüfung der Tragfähigkeit des Aufstellungsortes, zu erbringen. Bei Unterlassung gehen alle Mehraufwendungen oder Mehrkosten zu seinen Lasten.

§ 10 Widerrufsrecht des Kunden als Verbraucher:


Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt,
die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage, ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter,
der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Ralf Wahl Reinigungsgeräte e.Kfm.

Inhaber: Ralf Wahl
Neudenauer Str. 37/1
74861 Neudenau-Herbolzheim

Tel.:  06264/7564
Fax:   06264/6537
E-Mail: wahl.reinigunssysteme@t-online.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss,
diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der
Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als
die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen
ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben,
es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben,
dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den
Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt,
wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Ende der Widerrufsbelehrung

§ 11 Gerichtsstand- Erfüllungsort- Deutsches Recht

1. Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

2.Sofern sich aus der Auftragsbestätigung  nichts anderes ergibt, ist unser

Geschäftssitz Erfüllungsort.

3.Es gilt deutsches Recht; soweit das einheitlich europäische Kaufrecht und das einheitliche UN-Kaufrecht abweichende Regelung enthalten, sind diese abbedungen.

4.Mündliche, auch fernmündliche Zusagen, Absprachen, Vertragsänderungen sowie die Abbedingung der Schriftform bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Bestellers.

WIR sind dabei